Anzeigen:
→ Rom-I-VO
→ Rom-II-VO
→ Schutzlandprinzip
Das internationale Privatrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, usw.) mit internationalem Charakter regeln. Es beantwortet hauptsächlich folgende Fragen:
Die wichtigsten Vorschriften des deutschen IPR finden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), das mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Die Regelungen wurden im Laufe der Zeit erheblich gewandelt und den heutigen Bedürfnissen und Wertvorstellungen angepaßt.
Nach der Rechtsprechung des BGH zum deutschen internationalen Privatrecht ist die Frage, ob Ansprüche im Falle der Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte bestehen, grundsätzlich nach dem Recht des Schutzlandes, d.h. nach dem Recht desjenigen Staates zu beurteilen, für dessen Gebiet der Immaterialgüterschutz in Anspruch genommen wird [→ Schutzlandprinzip].1)
→ Internationales Prozeßrecht
→ Internationale Zuständigkeit
→ Internationale Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de