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privatrecht:forderung

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 +====== Forderung ======
  
 +Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (-> [[Anspruch]]), unterliegt der Verjährung [§ 194 BGB -> [[Verjährung]]].
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Anspruch]]