Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:patentanspruch

finanzcheck24.de

Patentanspruch

Ein Patentanspruch ist eine rechtliche Erklärung in einer Patentanmeldung, die festlegt, was unter Schutz gestellt werden soll. Der Patentanspruch definiert den Schutzbereich des Patents und gibt an, welche technischen Merkmale die Erfindung umfasst.

Die Patentanmeldung muss gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG [→ Patentansprüche] einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, um klarzustellen, was als patentfähig beansprucht wird.

Es gibt verschiedene Kategorien von Patentansprüchen, die jeweils unterschiedliche Aspekte einer Erfindung schützen [→ Anspruchskategorie].

Die Nichtnennung eines Merkmals in den Patentansprüchen erlaubt nicht die Schlussfolgerung, dass es zur Erfindung gehört, dass dieses Merkmal fehlt.1)

siehe auch

§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG → Patentansprüche

1)
BPatG, 4. Senat (Nichtigkeitssenat), Urteil vom 12. November 2025 – Az. 4 Ni 3/24 (EP)
patentrecht/patentanspruch.txt · Zuletzt geändert: von mfreund