Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:naheliegen_der_erfindung

finanzcheck24.de

Naheliegen der Erfindung

Erfinderische Tätigkeit

Eine erfinderische Tätigkeit ist nicht schon dann zu verneinen, wenn lediglich keine Hinderungsgründe zutage treten, von im Stand der Technik Bekanntem zum Gegenstand der beanspruchten Lehre zu gelangen, sondern erst dann, wenn das Bekannte dem Fachmann einen Anlass oder eine Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen.1)

Es genügt nicht, dass der Fachmann stets eine Anregung hat, Produkte weiter zu verbessern, sondern es ist erforderlich, dass er eine Anregung hat, ein Produkt so zu verbessern, dass er zu den patentgemäßen Merkmalen gelangt.2))

1)
BPatG, 3. Senat, Urteil vom 16. September 2025 – Az. 3 Ni 18/23 (EP); m.V.a. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 – X ZR 65/05 – einteilige Öse
2)
BPatG, 3. Senat, Urteil vom 16. September 2025 – Az. 3 Ni 18/23 (EP
patentrecht/naheliegen_der_erfindung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund