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patentrecht:lange_stagnation_des_standes_der_technik

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Lange Stagnation des Standes der Technik

Hat der Stand der Technik vor dem Prioritätstag einer neuen Erfindung über lange Zeit stagniert, ist es eine Frage der Umstände des Einzelfalls, ob dies darauf hindeutet, dass die neue Erfindung dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht.1))

Wenn ein Funktionsprinzip für sich gesehen seit vielen Jahrzehnten bekannt ist, bedarf es in der Regel einer zusätzlichen Anregung, um dieses Prinzip erstmals bei Vorrichtungen einzusetzen, deren Einsatzzweck, Aufbau und Funktionsweise ebenfalls seit vielen Jahrzehnten bekannt sind.2)

Wenn ein Funktionsprinzip für sich gesehen seit vielen Jahrzehnten bekannt ist, bedarf es in der Regel einer zusätzlichen Anregung, um dieses Prinzip erstmals bei Vorrichtungen einzusetzen, deren Einsatzzweck, Aufbau und Funktionsweise ebenfalls seit vielen Jahrzehnten bekannt sind.3)

Ob und in welchem Umfang Anlass besteht, nach Lösungen für eine bestimmte Fragestellung auch außerhalb des Gebiets der Technik zu suchen, in dem sich die betreffende Frage stellt, hängt vom Einzelfall ab.4)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 49/09 - Bundespatentgericht; hier: zu verzeichnende lange Entwicklungszyklen auf dem betroffenen technischen Gebiet
2)
BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - X ZR 61/19 - Laufradschnellspanner; m.V.a. BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - X ZR 61/19
3)
BGH, Urteil vom 22.07.2025 – X ZR 72/23 - Fingerelement; Ergänzung zu BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - X ZR 61/19, GRUR 2021, 1280 Rn. 53 - Laufradschnellspanner
4)
BGH, Urteil vom 22.07.2025 – X ZR 72/23 - Fingerelement
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