Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen oder das in der Anmeldung enthaltene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einschränken.
§ 39 MarkenG → Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung:
§ 39 (2) MarkenG → Berichtigung der Anmeldung
§§ 32 - 44 MarkenG → Eintragungsverfahren
Behandelt das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der EU-Verordnung.
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de