Anzeigen:
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
§ 15 (1) MarkenG → Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (3) MarkenG → Rechtswidrige Benutzung einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (4) MarkenG → Unterlassungsanspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (5) MarkenG → Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (6) MarkenG → Haftung des Betriebsinhabers
§ 15 MarkenG → Rechte des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de