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markenrecht:rechtswidrige_benutzung_einer_geschaeftlichen_bezeichnung

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Rechtswidrige Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung

§ 15 (2) MarkenG

Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

§ 15 (1) MarkenG → Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (3) MarkenG → Rechtswidrige Benutzung einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (4) MarkenG → Unterlassungsanspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (5) MarkenG → Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (6) MarkenG → Haftung des Betriebsinhabers

siehe auch

markenrecht/rechtswidrige_benutzung_einer_geschaeftlichen_bezeichnung.1690273684.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1