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markenrecht:ir:belege_fuer_die_rechtmaessigkeit_des_gebrauchs_gewisser_markenbestandteile

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Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile

Artikel 5bis MMA

Die Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile wie Wappen, Wappenschilde, Bildnisse, Auszeichnungen, Titel, Handels- oder Personennamen, die anders lauten als der des Hinterlegers, oder andere Inschriften ähnlicher Art -, die von den Behörden der Vertragsländer etwa angefordert werden, sind von jeder Beglaubigung sowie von jeder anderen Bestätigung als der der Behörde des Ursprungslandes befreit.

siehe auch

MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken

markenrecht/ir/belege_fuer_die_rechtmaessigkeit_des_gebrauchs_gewisser_markenbestandteile.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1