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markenrecht:ir:mma

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Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA)

Durch das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz Madrider Markenabkommen oder MMA) wird eine international registrierte Marke [→ IR-Marken] geschaffen.

Nachteile des MMA gegenüber dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken:

  • fünfjährige Schicksalhafte Abhängigkeit der IR-Marke von der Basismarke
  • Registrierung erst nach nationaler Eintragung

Normen des Madrider Markenabkommens

siehe auch

markenrecht/ir/mma.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1