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markenrecht:inkrafttreten_ausserkrafttreten

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 58 der Markenverordnung (MarkenV) bestimmt das Datum des Inkrafttretens und Außerkrafttretens der Verordnung.

siehe auch

§§ 47 - 55 MarkenV (Teil 7) → Schlussvorschriften

MarkenV → Markenverordnung
Die Ausführungsverordnung zum Markengesetz; sie regelt die Einzelheiten zu Anmeldung, Eintragung, Verlängerung und den Verfahren vor dem Amt.

MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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