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markenrecht:ernsthaftigkeit_der_markenbenutzung
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Ernsthaftigkeit der Markenbenutzung

Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung einer Marke

Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke geschäftlich verwertet wird. Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren.1) [→ Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung]

Die Ernsthaftigkeit der Benutzung ist nicht nach Rentabilität oder Schlüssigkeit der Geschäftsstrategie des Markeninhabers zu beurteilen; Werbung ist keine notwendige Voraussetzung für eine rechtserhaltende Benutzung, sondern kann diese lediglich fördern.2)

Zusätzlich sind auch die Struktur und Größe des betreffenden Unternehmens von Bedeutung, weil die Ernsthaftigkeit der Benutzung danach zu beurteilen ist, ob die jeweiligen Handlungen der normalen wirtschaftlichen Betätigung des Markeninhabers entsprechen.3)

Wenngleich es bei der Bewertung der Glaubhaftmachungsmittel nicht darum gehen darf, zugleich den wirtschaftlichen Erfolg der Widersprechenden zu bewerten, kann man bei einer derartigen Einzelbestellung und -lieferung nicht mehr vertreten, im Verhältnis zu diesen Kunden habe die Markenbenutzung der dauerhaften Erhaltung eines, wenn auch sehr kleinen, Marktanteils gedient.4)

siehe auch

§ 26 (1) MarkenG → Rechtserhaltende Benutzung

1)
BPatG, 26. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2026 – 26 W (pat) 537/23; BPatG, 26. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2026 – 26 W (pat) 60/22; BPatG, 29. Senat, Beschluss vom 15. April 2026 – 29 W (pat) 35/23; BPatG, Urt. v. 15. Januar 2015 - 25 W (pat) 76/11 - Yosaja / YOSOI; m.V.a. EuGH GRUR 2003, 425, 428, Tz. 38 – Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584, Tz. 70 – VITAFRUIT; BGH GRUR 2013, 725 Rn. 38 – Duff Beer
2)
BPatG, Beschluss vom 01. April 2025 – Az. 25 W (pat) 513/19
3)
BPatG, Beschluss vom 05. Februar 2026 – Az. 26 W (pat) 1/21
4)
BPatG, Beschluss vom 05. Februar 2026 – Az. 26 W (pat) 1/21; m.V.a. BGH, MarkenR 2017, 551 Rn. 18 – Glückskäse
markenrecht/ernsthaftigkeit_der_markenbenutzung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund

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