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markenrecht:begruendung_der_wiedereinsetzung

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Begründung der Wiedereinsetzung

§ 91 (3) MarkenG → Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags
Erklärt, welche Angaben der Antrag auf Wiedereinsetzung enthalten muss.

markenrecht/begruendung_der_wiedereinsetzung.txt · Zuletzt geändert: 2025/05/21 08:04 von mfreund