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markenrecht:antrag_oder_klage_auf_erklaerung_der_nichtigkeit_aufgrund_einer_international_registrierten_marke

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markenrecht:antrag_oder_klage_auf_erklaerung_der_nichtigkeit_aufgrund_einer_international_registrierten_marke [2022/06/17 08:38] – angelegt mfreundmarkenrecht:antrag_oder_klage_auf_erklaerung_der_nichtigkeit_aufgrund_einer_international_registrierten_marke [2023/07/25 08:26] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Antrag oder Klage auf Erklärung der Nichtigkeit aufgrund einer international registrierten Marke ======
  
 +<note>
 +**§ 116 (2) MarkenG**
 +
 +Wird aufgrund einer international registrierten [[Marken|Marke]] eine Klage auf Löschung einer eingetragenen Marke nach § 51 [-> [[Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte]]] erhoben, so ist § 55 Abs. 3 [-> [[Benutzungsnachweis im Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten]]] mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Tages der Eintragung der in § 115 Abs. 2 [-> [[Nachträgliche Schutzentziehung]]] bezeichnete Tag tritt.      
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 107 - 118 MarkenG -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen]] \\
 +§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken]] \\
 +MarkenG -> [[Markengesetz]] \\
 +[[Markenrecht]] \\