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internetrecht:recht_auf_loeschung_recht_auf_vergessenwerden

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 ====== Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") ====== ====== Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") ======
  
 +<note>
 **Art. 17 (1) DSGVO** **Art. 17 (1) DSGVO**
  
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 g) die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 [-> [[Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft]]] erhoben. g) die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 [-> [[Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft]]] erhoben.
 +</note>
  
 +<note>
 +**Art. 17 (2) DSGVO**
 +
 +Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
 </note> </note>
  
 +<note>
 +**Art. 17 (3) DSGVO**
 +
 +Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
 +
 +a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
 +
 +b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,
 +
 +c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 [-> [[Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]]],
 +
 +d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 [-> [[Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken]]], soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
 +
 +e)zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
 +</note>
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
 +
 +DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]
 +
internetrecht/recht_auf_loeschung_recht_auf_vergessenwerden.1691052605.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/03 08:50 von areichelt