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internetrecht:recht_auf_einschraenkung_der_verarbeitung

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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 18 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Recht der betroffenen Person, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Bedingungen zu verlangen.

Art. 18 (1) DSGVO → Voraussetzungen für die Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Art. 18 (2) DSGVO → Verarbeitung bei eingeschränkter Verarbeitung
Regelt, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten bei eingeschränkter Verarbeitung verarbeitet werden dürfen.

Art. 18 (3) DSGVO → Unterrichtung bei Aufhebung der Einschränkung
Beschreibt die Pflicht des Verantwortlichen, die betroffene Person zu unterrichten, bevor die Einschränkung der Verarbeitung aufgehoben wird.

siehe auch

DSGVO, Kapitel 3 → Rechte der betroffenen Person
Beschreibt die Rechte der betroffenen Personen, um ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben.

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