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internetrecht:haftung_des_kontoinhabers_fuer_fremdnutzung_seiner_zugangsdaten

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Haftung des Kontoinhabers für Fremdnutzung seiner Zugangsdaten

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.1)

Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung2) und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts3) selbständigen Zurechnungsgrund dar.4)

siehe auch

1) , 4)
BGH, Urt. v. 11. März 2009 - I ZR 114/06 - Halzband
2)
vgl. zu ihr im Urheberrecht etwa BGHZ 156, 1, 11 ff. - Paperboy; Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 36a ff.; zur Störerhaftung im Markenrecht BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 49 ff. = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 202 ff.
3)
vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay
internetrecht/haftung_des_kontoinhabers_fuer_fremdnutzung_seiner_zugangsdaten.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1