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====== Nichtigkeit einer Rechtsverordnungen ====== | ====== Nichtigkeit einer Rechtsverordnungen ====== | ||
- | Eine rechtswidrige und damit nichtige [[Rechtsverordnung]] entfaltet | + | Eine rechtswidrige und damit nichtige [[Rechtsverordnungen|Rechtsverordnung]] entfaltet keine Legitimationswirkung. Grundsätzlich ist eine mit höherrangigem Recht unvereinbare Rechtsverordnung nichtig.((BGH, |
- | Die Gerichte haben Rechtsverordnungen darauf zu überprüfen, | + | Die Gerichte |
Die Nichtigkeit einer Rechtsverordnung können die Fachgerichte selbst feststellen, | Die Nichtigkeit einer Rechtsverordnung können die Fachgerichte selbst feststellen, |
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