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grundrecht:geschaeftsverteilungsplan

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Geschäftsverteilungsplan

Der Geschäftsverteilungsplan regelt die interne Verteilung der Rechtsprechungsaufgaben durch das Präsidium und ist für die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) von grundlegender Bedeutung.

Ausführliche verfahrensrechtliche Darstellung: Geschäftsverteilungsplan (Verfahrensrecht)

siehe auch

Gericht

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