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grundrecht:spruchkoerper

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts (z.B. Kammer, Senat) ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall eine Entscheidung in Form eines Urteils oder Beschlusses treffen.

Die Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes erfordert eine Überprüfung des Rechtsschutzbegehrens durch einen unabhängigen Spruchkörper, der mit einer dem Rechtsschutzbegehren angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen ausgestattet ist. Dazu gehört nach der im Kern übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass die Unabhängigkeit der Entscheidenden gewährleistet ist. Erforderlich sind eine institutionelle Trennung von den Verwaltungseinheiten, über deren Rechtsakte der Spruchkörper zu judizieren hat, und die Gewährleistung sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit der Richter. Dabei können für zwischenstaatliche Einrichtungen besondere Anforderungen gelten.1)

siehe auch

Gericht

1)
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10
grundrecht/spruchkoerper.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1