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geschmacksmusterrecht:rechtsbeschwerde

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Rechtsbeschwerde

§ 23 (3) GeschmMG

Gegen die Beschlüsse des Beschwerdesenats über eine Beschwerde nach Absatz 2 findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. § 100 Abs. 2 und 3, die §§ 101 bis 109, 123 Abs. 1 bis 5 und 7 sowie § 124 des Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung.

→ (§ 23 Abs. 1 GeschmMG) Verfahrensvorschriften
→ (§ 23 Abs. 2 GeschmMG) Beschwerde

siehe auch

geschmacksmusterrecht/rechtsbeschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1