Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


geschmacksmusterrecht:ggv:beschraenkung_der_rechte_aus_dem_gemeinschaftsgeschmacksmuster
KIerzeugt oder bearbeitet

Beschränkung der Rechte aus einem Unionsgeschmacksmuster – Absatz 2

Artikel 20 (2) der Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV) legt Bedingungen für die Ausnahmen nach Buchstaben c, d und e fest.

Artikel 20 (2) UGV

Absatz 1 Buchstaben c, d und e finden nur Anwendung, wenn die Handlungen mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht unangemessen beeinträchtigen, und, im Fall nach Buchstabe c, wenn die Herkunft desjenigen Erzeugnisses angegeben wird, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem das Geschmacksmuster verwendet wird.

Bezeichnung überholt: Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/2822 reformiert; seit dem 1. Mai 2025 heißt das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Unionsgeschmacksmuster [→ Unionsgeschmacksmusterverordnung]. Die Vorschriften gelten inhaltlich weitgehend unverändert fort — die hier nachgewiesene Rechtsprechung bleibt maßgeblich.
Artikel 20 (1) GGV

Die Rechte aus dem Unionsgeschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden für:

a) Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden,

b) Handlungen zu Versuchszwecken,

c) die Wiedergabe zum Zwecke der Zitierung oder für Lehrzwecke, sofern solche Handlungen mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind, die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr beeinträchtigen und die Quelle angegeben wird.

Art. 19 - 23 GGV (Titel II, Abschnitt 4) → Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Art. 3 - 26 GGV (Titel II) → Materielles Geschmacksmusterrecht

siehe auch

Artikel 20 UGV → Beschränkung der Rechte aus einem Unionsgeschmacksmuster
Enthält die vollständige Aufzählung der Schranken sowie die Voraussetzungen für Zitat/Lehre, Identifikation und Parodie. GGV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster

geschmacksmusterrecht/ggv/beschraenkung_der_rechte_aus_dem_gemeinschaftsgeschmacksmuster.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge