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gebrauchsmusterrecht:aenderungen_der_gebrauchsmusteranmeldung

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 +====== Änderungen der Gebrauchsmusteranmeldung ======
  
 +<note>
 +**§ 4 (5) GebrMG**
 +
 +Bis zur Verfügung über die Eintragung des Gebrauchsmusters sind Änderungen der Anmeldung zulässig, soweit sie den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern. Aus Änderungen, die den Gegenstand der Anmeldung erweitern [-> [[Unzulässige Erweiterung]]], können Rechte nicht hergeleitet werden.
 +</note>
 +
 +-> [[Unzulässige Erweiterung]]
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Gebrauchsmusteranmeldung ]]