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eu:schulungsrahmen

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Schulungsrahmen

Artikel 19 (1) EPGÜ:

Um die verfügbare Fachkenntnis auf dem Gebiet der Patentstreitigkeiten zu verbessern und zu vermehren und eine geografisch breite Streuung dieses speziellen Wissens und dieser speziellen Erfahrung sicherzustellen, wird ein Schulungsrahmen für Patentrichter geschaffen, der im Einzelnen in der Satzung festgelegt wird. Die Einrichtung für diesen Schulungsrahmen befindet sich in Budapest.

Artikel 19 (2) EPGÜ:

Der Schulungsrahmen weist insbesondere folgende Schwerpunkte auf:

a) Praktika bei nationalen Patentgerichten oder bei Kammern des Gerichts erster Instanz mit einem hohen Aufkommen an Patenstreitsachen;

b) Verbesserung der Sprachkenntnisse;

c) technische Aspekte des Patentrechts;

d) Weitergabe von Wissen und Erfahrung in Bezug auf Zivilverfahren für technisch qualifizierte Richter;

e) Vorbereitung von Bewerbern für Richterstellen.

Artikel 19 (3) EPGÜ:

Der Schulungsrahmen leistet eine kontinuierliche Schulung. Alle Richter des Gerichts treten regelmäßig zu Sitzungen zusammen, um die Entwicklungen im Patentrecht zu erörtern und die Kohärenz der Rechtsprechung des Gerichts zu gewährleisten.

Artikel 15 - 19 (Kapitel III) → Richter des Gerichts
Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

eu/schulungsrahmen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1