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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:mediations-_und_schiedszentrum_fuer_patentsachen

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Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen

Artikel 35 (1) EPGÜ:

Es wird ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen (im Folgenden „Zentrum“) errichtet. Es hat seine Sitze in Ljubljana und Lissabon.

Artikel 35 (2) EPGÜ:

Das Zentrum stellt Dienste für Mediation und Schiedsgerichtsverfahren in Patentstreitigkeiten, die unter dieses Übereinkommen fallen, zur Verfügung. Artikel 82 [→ Vollstreckung der Entscheidungen und Anordnungen] gilt für jeden Vergleich, der durch die Inanspruchnahme der Dienste des Zentrums, auch im Wege der Schlichtung, erreicht worden ist, entsprechend. In Mediation und Schiedsgerichtsverfahren darf ein Patent jedoch weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden.

Artikel 35 (3) EPGÜ:

Das Zentrum legt eine Mediations- und Schiedsordnung fest.

Artikel 35 (4) EPGÜ:

Das Zentrum stellt ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter auf, die die Parteien bei der Streitbeilegung unterstützen.

Artikel 35 (Kapitel VII) → Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen
Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

eu/mediations-_und_schiedszentrum_fuer_patentsachen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1