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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:beschraenkungen_der_wirkungen_des_patents

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Beschränkungen der Wirkungen des Patents

Artikel 27 EPGÜ:

Die Rechte aus einem Patent erstrecken sich nicht auf

a) Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

b) Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;

c) die Verwendung biologischen Materials zum Zwecke der Züchtung, Entdeckung oder Entwicklung anderer Pflanzensorten;

d) erlaubte Handlungen nach Artikel 13 Absatz 6 der Richtlinie 2001/82/EG oder Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2001/83/EG, im Hinblick auf alle Patente, die das Arzneimittel im Sinne einer dieser Richtlinien erfassen;

e) die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verordnung und auf Handlungen, bezüglich der so zubereiteten Arzneimittel;

f) den Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung an Bord von Schiffen derjenigen Mitgliedstaaten des Internationalen Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verband) oder Mitglieder der Welthandelsorganisation, die nicht zu den Vertragsmitgliedstaaten gehören, in denen das Patent Wirkung hat, im Schiffskörper, in den Maschinen, im Takelwerk, an den Geräten und sonstigem Zubehör, wenn die Schiffe vorübergehend oder zufällig in die Gewässer eines Vertragsmitgliedstaats gelangen, in dem das Patent Wirkung hat, vorausgesetzt, dieser Gegenstand wird dort ausschließlich für die Bedürfnisse des Schiffs verwendet;

g) den Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung in der Bauausführung oder für den Betrieb von Luft-, Land- oder sonstigen Fahrzeugen derjenigen Mitgliedstaaten des Internationalen Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verband) oder Mitglieder der Welthandelsorganisation, die nicht zu den Vertragsmitgliedstaaten gehören, in denen das Patent Wirkung hat, oder des Zubehörs solcher Fahrzeuge, wenn diese vorübergehend oder zufällig in das Hoheitsgebiet eines Vertragsmitgliedstaats gelangen, in dem das Patent Wirkung hat;

h) die in Artikel 27 des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt genannten Handlungen, wenn diese Handlungen ein Luftfahrzeug eines Mitgliedstaats dieses Abkommens betreffen, das nicht zu den Vertragsmitgliedstaaten gehört, in denen das Patent Wirkung hat;

i) die Verwendung des Ernteerzeugnisses durch den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zur generativen oder vegetativen Vermehrung in seinem eigenen Betrieb, sofern das pflanzliche Vermehrungsmaterial vom Patentinhaber oder mit Zustimmung des Patentinhabers zu landwirtschaftlichen Zwecken an den Betriebsinhaber verkauft oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wurde. Der Umfang und die Bedingungen dieser Verwendung entsprechen denen, die in Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 festgelegt sind;

j) die Verwendung von geschützten Nutztieren durch den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Zuchttiere oder anderes tierisches Vermehrungsmaterial vom Patentinhaber oder mit Zustimmung des Patentinhabers an den Betriebsinhaber verkauft oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wurden. Diese Verwendung umfasst die Bereitstellung des Tieres oder des anderen tierischen Vermehrungsmaterials für die Zwecke der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebsinhabers, aber nicht den Verkauf des Tieres oder des Vermehrungsmaterials im Rahmen oder für die Zwecke einer gewerblichen Vermehrungstätigkeit;

k) Handlungen und die Verwendung von Informationen, die gemäß den Artikeln 5 und 6 der Richtlinie 2009/24/EG, insbesondere den Bestimmungen betreffend Dekompilierung und Interoperabilität, erlaubt sind und Handlungen, die gemäß Artikel 10 der Richtlinie 98/44/EG erlaubt sind.

Artikel 24 - 30 (Kapitel V) → Rechtsquellen und materielles Recht
Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

eu/beschraenkungen_der_wirkungen_des_patents.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1