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Ausgangspunkt für die Prüfung, ob eine Entgegenhaltung vor diesem Tag veröffentlicht, | Ausgangspunkt für die Prüfung, ob eine Entgegenhaltung vor diesem Tag veröffentlicht, | ||
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+ | Die Ausrichtung auf ein bisher nicht bekanntes Ergebnis führt nicht zu einem | ||
+ | neuen Verfahren, wenn sich das erstrebte Ergebnis bei der unveränderten | ||
+ | Ausführung eines vorbeschriebenen Verfahrens von selbst einstellt (( BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial, | ||
+ | b) Die zuletzt genannte Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn sich das angestrebte | ||
+ | Ergebnis bei der Nacharbeitung des bekannten Verfahrens nur zufällig einstellt | ||
+ | ((BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial, | ||
+ | c) Zufällig in diesem Sinne ist ein Ergebnis auch dann, wenn es sich nur unter | ||
+ | bestimmten Rahmenbedingungen einstellt und deren Verwirklichung durch | ||
+ | den Stand der Technik weder offenbart noch nahegelegt war. ((BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial)) | ||
-> [[Einfluss der unterschiedlichen Zeitzonen auf den Zeitpunkt der Öffentliche Zugänglichkeit]] | -> [[Einfluss der unterschiedlichen Zeitzonen auf den Zeitpunkt der Öffentliche Zugänglichkeit]] |
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