Anzeigen:
Unterlässt es der Anmelder, auf eine Mitteilung der Prüfungsabteilung rechtzeitig zu antworten, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Siehe hierzu Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 7/93, G 10/93.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de