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ep:lichtbildausweis

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Lichtbildausweis

Lichtbildausweise für zugelassene Vertreter, die bei der Gebäudeverwaltung des Europäischen Patentamts ab dem 1. Oktober 2000 bestellt werden, werden den Antragstellern nicht mehr gegen Hinterlegung der Unterschrift vom Institut der zugelassenen Vertreter (epi ) ausgehändigt, sondern werden ihnen direkt seitens des EPA durch die Post zugestellt.1)

Die Rechtsabteilung möchte die Inhaber des Ausweises darauf hinweisen, daß der Lichtbildausweis die zugelassenen Vertreter lediglich dazu berechtigt, im Fall einer mündlichen Verhandlung zu den Verhandlungssälen des EPA Zutritt zu erlangen, und dazu dient, die Arbeit der EPA-Bediensteten bei der Überprüfung der Personalien zu vereinfachen. Er gewährt sonst keine weiteren Vorteile, wie z. B. Kantinenermäßigung.2)

Antragsformular

Zugelassene Vertreter, die von dem Ausweis Gebrauch machen möchten, können das Antragsformular für die Ausstellung des Ausweises sowohl beim epi (Tal 29, D-80331 München) als auch beim EPA (Gebäudeverwaltung, Informationsstelle und Rechtsabteilung) anfordern oder abholen. Da die Lichtbildausweise von der Gebäudeverwaltung des EPA angefertigt und ausgestellt werden, erfolgt die Bearbeitung der Anträge ausschließlich durch di Gebäudeverwaltung. Circa drei Wochen nach Eingang des Antrags werden die Ausweise seitens der Rechtsabteilung durch die Post zugestellt. Bitte senden Sie Ihre ausgefüllten Formulare deshalb ausschließlich an die Gebäudeverwaltung des EPA.3)

siehe auch

1) , 2) , 3)
ABl. EPA 2000, 545
ep/lichtbildausweis.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1