Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:geltungsdauer_des_uebereinkommens

finanzcheck24.de

Geltungsdauer des Übereinkommens

Artikel 171 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Geltungsdauer des Übereinkommens.

Artikel 171 EPÜ

Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

ep/geltungsdauer_des_uebereinkommens.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 15:20 von mfreund