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Artikel 171 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Geltungsdauer des Übereinkommens.
Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.
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