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ep:abhaengige_patentansprueche

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ep:abhaengige_patentansprueche [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Abhängige Patentansprüche ======
 +
 +<note>
 +**Regel 43 (3) AO EPÜ**
 +
 +Zu jedem [[Patentansprüche|Patentanspruch]], der die wesentlichen Merkmale der [[Erfindung]] wiedergibt, können ein oder mehrere Patentansprüche aufgestellt werden, die sich auf besondere Ausführungsarten dieser Erfindung beziehen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 43 (4) AO EPÜ**
 +
 +Jeder [[Patentansprüche|Patentanspruch]], der alle Merkmale eines anderen Patentanspruchs enthält (abhängiger Patentanspruch), hat, wenn möglich in seiner Einleitung, eine Bezugnahme auf den anderen Patentanspruch zu enthalten und nachfolgend die zusätzlichen Merkmale anzugeben. Ein abhängiger Patentanspruch, der sich unmittelbar auf einen anderen abhängigen Patentanspruch bezieht, ist ebenfalls zulässig. Alle abhängigen Patentansprüche, die sich auf einen oder mehrere vorangehende Patentansprüche beziehen, sind soweit wie möglich und auf die zweckmäßigste Weise zusammenzufassen.
 +</note>
 +
 +Regel 43 AO EPÜ (1-2), (5-7) -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]]
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Regel 41-50 -> [[Anmeldebestimmungen]] \\
 +Teil 3 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\