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designrecht:formelle_berechtigung

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Formelle Berechtigung

§ 8 des DesignG regelt die formelle Berechtigung in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen.

§ 8 DesignG

Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.

siehe auch

DesignG, Abschnitt 2 → Berechtigte
Regelt, wem das Recht auf das eingetragene Design zusteht, insbesondere bei Arbeitnehmerdesigns und bei unrechtmäßiger Eintragung.

designrecht/formelle_berechtigung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund