§ 67 des DesignG regelt, auf welchem Weg eine internationale Designanmeldung eingereicht werden kann.
Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
DesignG, Abschnitt 13 → Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
Bestimmt die Anwendung des DesignG auf internationale Eintragungen nach dem Haager Abkommen über die internationale Eintragung von Designs.
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