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designrecht:ansprueche_aus_anderen_gesetzlichen_vorschriften

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Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 50 des DesignG stellt klar, dass Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben.

§ 50 DesignG

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

siehe auch

DesignG, Abschnitt 8 → Rechtsverletzungen
Regelt die Ansprüche bei Designverletzungen, einschließlich Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Strafvorschriften.

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