Höhe der Gerichtsgebühren

§ 3 (1) GKG

Die Gebühren [→ Gerichtsgebühren] richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands [§ 2 ff ZPO → Streitwert], soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 (1) ZPO → Wertfestsetzung nach freiem Ermessen

§ 34 GKG → Wertgebühren

§ 3 (2) GKG → Kostenverzeichnis
§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz

siehe auch

§ 2 ff ZPO → Streitwert