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verfahrensrecht:kostenverzeichnis

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Kostenverzeichnis

§ 3 (2) GKG

Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

§ 3 (1) GKG → Streitwert

Nr. 1700 KV-GKG: Für die Zurückweisung oder Verwerfung einer Anhörungsrüge fällt eine Gebühr an; dies gilt auch, wenn sich die Rüge gegen eine Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren richtet, und unabhängig davon, in welcher Verfahrensart die Gehörsrüge erhoben wurde.1)

Nr. 1826 KV-GKG: Mit der Verwerfung der Rechtsbeschwerde entsteht die Verfahrensgebühr.2)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 20. August 2025 – X ZB 1/25; m.V.a. BFH, Beschluss vom 26. März 2014 – XI S 1/14 [juris Rn. 18]; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Januar 2019 – 2 S 2804/18 [juris Rn. 9]
2)
BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2025 – I ZB 73/25
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