Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bezeichnet den Wert des Streitgegenstands und wird auch als Streitwert bezeichnet.

Mitunter wird im Kontext des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) der Begriff Gegenstandswert anstelle des Begriffs Streitwert verwendet.

siehe auch

RVG → Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
§ 2 ff ZPO → Streitwert