Vertragsangebot

§ 145 BGB → Bindung an das Vertragsangebot

Ein Vertrag kann nur durch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme zustande kommen [→ Zweiseitiges Rechtsgeschäft].1)

siehe auch

Vertrag

1)
vgl. hierzu auch BGHZ 91, 324, 330