Zustellung der Nichtigkeitsklage

§ 82 (1) PatG

Das Patentgericht stellt dem Beklagten die Klage unverzüglich zu und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären.

§ 82 (2) PatG → Säumnisverfahren
§ 82 (3) PatG → Widerspruch gegen die Nichtigkeitsklage

siehe auch

§§ 81 bis 85a PatG → Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz