Verletzungsgericht

§ 143 (1) PatG → Patentstreitsachen
§ 143 (2) PatG → Patentstreitkammern

Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbständig auszulegen [→ Auslegung der Patentansprüche] und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden.1)

siehe auch

Patentverletzung

1)
BGH, Urteil vom 2. Juni 2015 - X ZR 103/13 - Kreuzgestänge