Streitwert in Patentsachen

In Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und in Verfahren über Anträge nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz der Streitwert [§ 2 ff ZPO → Streitwert] nach billigem Ermessen zu bestimmen [§ 51 (1) GKG [→ Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz].

§ 2 (2) S. 4 PatKost → Streitwert im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

Streitwert im Patentverletzungsverfahren
Streitwert des Nichtigkeitsverfahrens
Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren
Gegenstandswert des patentrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahrens
Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs (Verfahrensrecht)

siehe auch

§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz

Kosten des Verfahrens (Patentrecht)