Doppelpatentierung

Doppelschutzverbot

§ 8 (1) IntPatÜG → Verbot des Doppelschutzes

Um Doppelpatentierungen zu vermeiden ist das Patentamt gehalten, bei der Prüfung [→ der Teilanmeldung] die Anspruchsformulierung und den Schutzumfang des zuerst erteilten Patents zu beachten.1)

siehe auch

§ 39 (1) S. 1 PatG → Teilung der Patentanmeldung

1)
BPatG, Beschl. v. 07.08.2003, 23 W (pat) 703/03