Bundespatentgericht (BPatG)

§ 65 (1) PatG → Patentgericht

Das Bundespatentgericht ist ein Oberes Bundesgericht. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand eines gewerblichen Schutzrechts.

§ 65 (1) PatG → Patentgericht

siehe auch

Gericht

DPMA → Deutsches Patent- und Markenamt