Rechte des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung

§ 15 (1) MarkenG → Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (2) MarkenG → Rechtswidrige Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (3) MarkenG → Rechtswidrige Benutzung einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (4) MarkenG → Unterlassungsanspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (5) MarkenG → Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung
§ 15 (6) MarkenG → Haftung des Betriebsinhabers

siehe auch

§ 14 MarkenG → Rechte des Markeninhabers