Notorisch bekannte Marke

§ 4 Nr. 3 MarkenG

Der Markenschutz entsteht […] durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

siehe auch

§ 4 MarkenG → Entstehung des Markenschutzes