Verbandsbildung

Artikel 1 (1) MMA

Die Länder, auf die dieses Abkommen Anwendung findet, bilden einen besonderen Verband für die internationale Registrierung von Marken.

Artikel 1 (2) MMA → Sicherung der Angehörigen der Vertragsländer
Artikel 1 (3) MMA → Ursprungsland

MMA-Mitgliedstaaten → http://transpatent.com/archiv/mma194.html#member

siehe auch

MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken