Registervermerk der internationalen Registrierung

Artikel 4bis (2) MMA

Die nationale Behörde hat auf Antrag die internationale Registrierung in ihren Registern zu vermerken.

Artikel 4bis (1) MMAInternationale Registrierung anstelle der früheren nationalen Eintragung

siehe auch

MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken