Geltungsdauer einer Registrierung

Artikel 6 (1) MMA

Die Registrierung einer Marke beim Internationalen Büro erfolgt für zwanzig Jahre mit der Möglichkeit der Erneuerung unter den in Artikel 7 [→ Erneuerung der Registrierung] festgesetzten Bedingungen.

Artikel 6 (2), (3) MMAFristen
Artikel 6 (4) MMAMarkenlöschung

siehe auch

MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken