Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung in das Verzeichnis der Kommission

§ 130 (1) MarkenG → Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung in das Verzeichnis der Kommission

§ 130 (2) MarkenG → Zuständigkeit für Anträge

§ 130 (3) MarkenG → Prüfung des Antrags auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung in das Verzeichnis der Kommission

§ 130 (4) S. 1 MarkenG → Veröffentlichung des Antrags

§ 130 (4) S. 2 MarkenG → Stellungnahme zum Antrag

§ 130 (5) MarkenG → Beschluß über den Antrag

§ 130 (6) MarkenG → Übermittlung des Antrags

EU-Richtlinie über den Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

EU → Unionsrechtlichen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

siehe auch

§ 126 ff MarkenG → Geographische Herkunftsangaben