Recht am eigenen Bild

§§ 22, 23 KUG → Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild [vgl. §§ 22, 23 KUG] ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.1)

siehe auch

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

1)
BGH, Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 13/06