Nachahmung

Artikel 19 (2) S. 2 GGeschmMV

Die angefochtene Benutzung [→ Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster] wird nicht als Ergebnis einer Nachahmung des geschützten Geschmacksmusters betrachtet, wenn sie das Ergebnis eines selbständigen Entwurfs eines Entwerfers ist, von dem berechtigterweise angenommen werden kann, dass er das von dem Inhaber offenbarte Muster nicht kannte.

Artikel 19 (2) S. 1 GGeschmMV → Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 19 (1) GGeschmMV → Rechte aus dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 19 (3) GGeschmMV → Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei aufgeschobener Bekanntmachung

Art. 19 - 23 GGeschmMV (Titel II, Abschnitt 4) → Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Art. 3 - 26 GGeschmMV (Titel II) → Materielles Geschmacksmusterrecht

Nach Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 GGeschmMV [→ Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster] gewährt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster seinem Inhaber nur dann Schutz, wenn die angefochtene Benutzung das Ergebnis einer Nachahmung des geschützten Musters ist.1)

Gemäß Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 2 GGeschmMV wird die angefochtene Benutzung nicht als das Ergebnis einer Nachahmung des geschützten Geschmacksmusters betrachtet, wenn sie das Ergebnis eines selbständigen Ent-wurfs eines Entwerfers ist, von dem berechtigterweise angenommen werden kann, dass er das von dem Inhaber offenbarte Muster nicht kannte.2)

Ist Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) 6/2002 dahin auszulegen, dass den Inhaber eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmus-ters die Beweislast dafür trifft, dass die angefochtene Benutzung das Er-gebnis einer Nachahmung des geschützten Musters ist?3)

Kehrt sich die Beweislast um oder kommen dem Inhaber des nicht einge-tragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters Beweiserleichterungen zu-gute, wenn zwischen dem Geschmacksmuster und der angefochtenen Benutzung wesentliche Übereinstimmungen bestehen?4)

siehe auch

GGeschmMV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster

1) , 2) , 3) , 4)
BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon